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Allgemeine
Geschäftsbedingungen BMWerbetechnik (bmwerbetechnik.com, cargraphics.ch, motoparts.ch)
Sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und
sonstigen Leistungen von BMWerbetechnik
gelten ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, oder nicht zwingend
gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorschreiben.
Der Besteller anerkennt mit der Erteilung des Auftrages / Bestellung die
folgenden Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Bestellers, insbesondere
Einkaufsbedingungen, müssen von BMWerbetechnik ausdrücklich und
schriftlich bestätigt werden, damit diese Gültigkeit erlangen.
OFFERTEN
Angebote welche ohne definitive
Angaben / Vorlagen (Masse, Farben, Ausrüstungsarbeiten etc.) erstellt
wurden, gelten grundsätzlich nur als Richtpreisofferten. Eine definitive
Offerte erfolgt erst bei Auftragserteilung. Bei Offerten ohne
Gültigkeitsfrist, gelten maximal 60 Tage Gültigkeit.
AUFTRÄGE
sind grundsätzlich nur dann
bindend, wenn Sie von BMWerbetechnik schriftlich bestätigt sind. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn
eine Bestellung eingeht. Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste
abweichenden Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese von
uns schriftlich bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf
Rechnung Dritter ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartei und
damit Schuldner bis zur Vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch
für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten).
AUSFÜHRUNG
des Auftrages. Wir führen die
Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Grundlage
des vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Die Druckdaten / Vorlagen
sind gemäss unseren Vorgaben und Datenformaten anzuliefern. Sollte der
Auftraggeber Druckdaten/Vorlagen in anderen als vom Auftragnehmer
angegebenen Druckdaten anliefern, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei
Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages.
ZAHLUNG
Die Zahlung erfolgt im Voraus
oder per Nachnahme. Sollte Zahlung per Rechnung vereinbart worden sein, so
ist diese innerhalb 1o Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung
verlangt werden. Befindet sich der Schuldner in Verzug, so wird ein
Verzugszins in Höhe von 6% erhoben. Etwaige Mahn-/Inkassokosten sind
ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
Wird eine Lieferung per Nachnahme vom Empfänger verweigert, kann diese nicht
ordnungsgemäss zugestellt werden, oder kann die Lieferung aus Gründen die
nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, nicht zugestellt oder
ausgeliefert werden, so muss der Auftraggeber für eine entsprechende
Kostenpauschale des Auftragnehmers aufkommen. Die bestellte Ware wird
unabhängig davon in Rechnung gestellt und gilt als sofort fällig.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch bei laufenden Produktionen
oder Aufträgen die Zahlungsbedingungen zu ändern, z.B. sollten sich eine
wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim Auftraggeber
feststellen lassen. Gleichfalls haben wir das Recht in diesem Falle
Lieferungen zu stoppen, oder die Produktion einzustellen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche durch BMWerbetechnik gelieferten Waren und Erzeugnisse
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf
Gefahr des Auftraggebers ab 6434 Illgau und erfolgt an die vom Besteller
angegebene Lieferadresse auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich
vereinbarte abweichende Lieferadresse muss von uns ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden.
Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine
äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese
nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim
Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich
eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt.
LIEFERTERMINE
gelten nur dann als fix, wenn diese
vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Die von uns bei
Auftragsannahme bestätigten Liefertermine sind ca. - Angaben. Sollten
sich nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel an Daten herausstellen, so
ist der Auftragnehmer nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt
bei verspäteter Freigabe der Daten durch den Auftraggeber.
Gerät BMWerbetechnik unverschuldet in Lieferverzug, z.B. durch
Arbeitsniederlegung, Streik, höhere Gewalt, Krieg, Energie- oder
Materialmangel, durch Verzugs- und Vertragesverletzung Dritter (z.B.
Zulieferer, Lieferanten), so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom
Vertrag / Bestellung zurückzutreten, und/oder
BMWerbetechnik für
etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferverzug
der eindeutig und nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde,
haftet dieser maximal für den Warenwert, und auch nur dann, wenn ein
schriftlich durch die BMWerbetechnik bestätigter Liefertermin
vorliegt.
ABNAHMEVERZUG
Nimmt der Auftraggeber/Besteller die
Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung der Ware
diese nicht ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware entsprechend
zu fakturieren und etwaige Lagerkosten (auch von Dritten) dem Auftraggeber
in Rechnung zu stellen.
AUSFÜHRUNG DER
WAREN
Abweichungen in Form, Farbe
und Funktion bleiben vorbehalten. Beschreibungen und bildliche
Darstellungen sind nur annähernd maßgebend. Änderungen oder
Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen, können ohne
Vorankündigung vorgenommen werden.
Schäden, die durch schadhaft gelieferte Teile an anderen Bauteilen
entstehen sowie Fremdarbeitzeiten, können nicht ersetzt werden.
PREIS
Für alle unsere Produkte gilt
die jeweils gültige aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurde ein anderer
Preis ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt. Versandkosten,
Verpackungsmaterial werden separat in ausgewiesen, Änderungen von
Daten, bzw. Aufbereiten von Daten wird zu den jeweils gültigen Preisen
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Preise verstehen sich vorbehaltlich
eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor Fertigstellung
des Auftrages erfolgen könnten. Die Preise auf den Internetseiten sind nur
ca. Preise und sind nicht Verbindlich .Die Preise auf unseren Webseiten
verstehen sich ab unserem Lager in Schweizer Franken , zuzüglich Porto und Verpackung. Preisänderungen
bleiben vorbehalten, wenn sich Materialpreise, Wechselkurse
oder sonstige, von uns nicht beeinflussbare Kosten erhöhen. Die
Verpackung wird mit einem Anteil an den Selbstkosten berechnet. Der
Rechnungsbetrag wird, ohne jeglichen Abzug bei Lieferung per Vorauszahlung und
Nachnahme
erhoben. Bei Lieferungen unter Sfr. 60.-- wird ein Kleinmengenzuschlag von
Sfr.10.-- erhoben. In jedem Fall bleibt sämtliche Ware bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Firma mbs-power parts&signs.
MÄNGEL, HAFTUNG, RÜCKGABE
Der Auftraggeber prüft nach
Erhalt der bestellten Ware sorgfältig. Mängel sind unmittelbar nach Erhalt
der Ware, jedoch spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware dem Auftragnehmer
schriftlich einzureichen. Für später gemeldete Mängel haftet der
Auftragnehmer nicht mehr. Bei berechtigter Mängelrüge, welche innerhalb der
vereinbarten Frist beim Auftragnehmer eingegangen ist, und eindeutig und
zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu verantworten sind, verpflichtet sich der
Auftragnehmer zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender
Ersatzleistung in einer angemessenen Frist.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen.
Bei unfreien Rücksendungen an den Auftragnehmer wird die Annahme verweigert.
Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer erfolgen.
Bei farbigen Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen
Herstellungsverfahren inkl. Montage möglich, und können vom
Aufraggeber nicht beanstandet werden.
Der Umtausch sowie Rücknahme
ist nur bei ungebrauchten, original verpackten (nicht verschmutzten)
Artikeln innerhalb 5 Tagen, nach Erhalt der Ware möglich. Hier
ist die Original Rechnung beizufügen. Die Lieferungen sind sofort nach Empfang auf Mängel
und Fehlmengen zu überprüfen und unverzüglich, spätestens 5 Tage
nach Versanddatum, schriftlich zu melden. Die Rücksendungen von
mangelhafter oder falsch gelieferter Ware muss stets frei Haus erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Aufgrund unserer Prüfung ersetzten wir unentgeltlich Waren, die mit Fabrikations-
und Materialfehler behaftet sind. Ordnungsgemäß gelieferte Ware
wird nur mit unserer Zustimmung (die frei Haus erfolgen muss) zurückgenommen.
Für den Verwaltungsaufwand wird pauschal 10% des Warenwertes berechnet. Der Warenwert wird bei Vorlage der
Rechnungskopie (abzüglich Verwaltungsaufwand) erstattet. Fehlende oder
beschädigte Teile in Kits werden auf Kosten des Käufers ersetzt. Ohne
Vorlage des Kaufbeleges behalten wir uns einen Abzug in angemessener Höhe
vor. Bei Nichtannahme von verbindlich
bestellter Ware, hat der Besteller 40% des Warenwertes als
Bearbeitungsporto- und Rücklaufkosten zu tragen
Für etwaige Fabrikations- und
Materialfehler leisten wir Garantie nach folgenden Bestimmungen: Reklamationen werden bei
offensichtlichen Mängeln nur berücksichtigt, wenn sie 5 Tage nach
Lieferung der Ware schriftlich erhoben werden, nachdem die Ware
unverzüglich untersucht worden ist. Aufgrund unserer Prüfung
ersetzen wir unentgeltlich Waren, die etwa mit
Fabrikations- und Materialfehlern behaftet sind. Die vorgenannte Haftung ist
beim Kauf gebrauchter Ware ausgeschlossen. Geringfügige Farbabweichungen
und Modelländerungen sowie technische Änderungen, die dem
Fortschritt dienen, berechtigen nicht zu Beanstandungen.
SKIZZEN, ENTWÜRFE
Gestaltungsvorschläge,
Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein
entsprechender Druckauftrag erteilt wird.
REPRODUKTIONSRECHT
Die Reproduktion und der Druck
aller vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten,
Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen erfolgt unter der
Voraussetzung und der Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden
Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten und deren
Wiederbenutzung.
Der Besteller haftet allein, wenn
durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte
Dritter verletzt werden. Der Besteller hat BMWerbetechnik von
allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
BMWerbetechnik
kann jederzeit den Nachweis über die Berechtigung der Nutzung fremder
Namensrechte bzw. Urheberrechte gegenüber dem Besteller verlangen.
Der Verstoss von Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck, der vom Besteller
gewünschten Aufdrucke, gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und
Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) stellt keinen
Sach- bzw. Rechtsmangel dar, welchen BMWerbetechnik zu vertreten
hat (Verantwortung liegt beim Käufer!).
REPRODUKTIONSUNTERLAGEN, WERKZEUGE
Die vom Auftragnehmer erstellten
Zwischenunterlagen (Vorlagen, Filme, Logos etc.) bleiben Eigentum von
BMWerbetechnik.
COPYRIGHT
Die von uns im Auftrag
erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere die Erstellung von graphischen
Entwürfen, Layout, Bild- und Textmarken usw. behalten wir uns alle Rechte
vor (Copyright). Der Auftraggeber entlohnt mit seinem Entgelt nur die
Dienstleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum von
BMWerbetechnik, sowie nicht das Recht zur weiteren Vervielfältigung.
Das Copyright kann BMWerbetechnik dem Auftraggeber gegen ein
schriftlich zu vereinbarendes Entgelt übertragen, welches erst nach
vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeht.
AUTORKORREKTUREN
sind in denen vom
Auftragnehmer angegeben Preisen nicht enthalten, und werden dem Auftraggeber
ggf. in Rechnung gestellt.
MEHR- ODER MINDERLIEFERUNGEN
Unterschreitet oder übersteigt
die gelieferte Menge die bestellte Quantität um nicht mehr als 10%, so gilt
der Vertrag in dieser Beziehung als erfüllt. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, die tatsächlich gelieferte Menge bis zu einer Mehrauflage in
Höhe von 10% dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
GERICHTSSTAND
Als ausschliesslicher
Gerichtsstand wird 6434 Illgau vereinbart.
GELTENDES RECHT
Als Grundlage für die
Geschäftsbeziehung mit BMWerbetechnik gilt ausschliesslich Schweizer
Recht.
TEXTIL-PFLEGE
Wir übernehmen keine Garantie wenn
das Textil falsch behandelt worden ist (siehe Pflegehinweise).
SONSTIGES
Die Aufhebung einzelner Bestimmungen
dieser Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieser
Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AGB gegen geltendes Recht verstossen und unwirksam sein, so werden sie durch
eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen. Soweit dies nicht erfolgt oder
rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die
Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
Stand: Jan. 2006
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